Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Lieferungs‑ und Geschäftsbedingungen

Mit Abnahme, bzw. Behalt der Ware gelten unsere allgemeinen Lieferungsbedingungen ausdrücklich als vereinbart.
Zur Pflege einer beiderseitigen Dauerverbindung gelten unsere allgemeinen Geschäfts‑ und Lieferungsbedingungen

1.    Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in €
Abzüge sind nur in der auf der Rechnung ausdrücklich vorgemerkten Form zulässig. Wechsel werden nur auf besondere Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Der Wechsel ist auf die volle Bruttosumme der Rechnung auszustellen. Die im normalen Geschäftsverkehr gewährten Nachlässe bei Zahlung gemäß der Vereinbarung werden in diesem Falle bei ordnungsgemäßer Einlösung des Wechsels am Verfalltage gutgeschrieben. Bei etwaigen Reklamationen sind Kürzungen nur in Höhe und nach Maßgabe unserer schriftlichen Gutschriftenanzeige vorzunehmen.
Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen und Rabatten. Die Bewilligung eines Rabattes erfolgt stets unter der Bedingung, dass der Kaufpreis fristgemäß in voller Höhe eingeht. Bei Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich, Scheck‑ und Wechselprotesten sowie bei Beitreibungsmaßnahmen fällt der Rabatt oder der in Nettopreisen einbezogene Rabatt weg und wird wieder in voller Höhe nach dem Grund‑ oder Listenpreis belastet.
Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht.
Regulierung durch Akzepte gilt nicht als Barzahlung. Es besteht darauf kein Skonto‑Anspruch.

2.    Der Versand geht auf Gefahr des Empfängers. Die Kosten des Versandes sind von ihm zu tragen.

3.    Ihre Aufträge werden in unserer Werkstatt mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Wir übernehmen volle Garantie für die von uns gelieferten Teile. Für Neuteile zwei Jahre und für Reparaturen sechs Monate auf die reparierten Teile. Für Folgeschäden können wir nicht aufkommen. Der Nachweis mangelhafter Lieferung von uns vertriebener Gegenstände ist vom Käufer zu erbringen.

4.    Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks unser ausschließliches Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die daraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur Höhe unseres Guthabens ohne weiteres als an uns abgetragen; sie sind bei Eingang gesondert für uns aufzubewahren und sind lediglich zur Abdeckung unserer Forderungen zu verwenden.
Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser von uns schriftlich erklärt wird. Durch Einbau unserer Waren in Motoren, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände, oder durch irgendwelche anderweitige Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung wird der Eigentumsvorbehalt und demgemäß unser Recht auf jederzeitige Herausgabe unserer Waren nicht berührt.
Für den Fall, dass unsere Waren mit einer anderen als Hauptsache anzusehenden beweglichen Sache derart verbunden werden, dass sie als wesentlicher Bestandteil dieser Sache zu betrachten sind, überträgt uns der Käufer schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache, die er für uns mit in Verwahrung nimmt. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus Veräußerungen oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns sicherungshalber ab.

Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Befinden sich unsere Waren in eingebautem, bearbeitetem oder sonst umgebildetem Zustand, so gelten diese Bestimmungen entsprechend, Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen der Waren oder sonstigen Zugriffen dritter Personen, unter Beifügung einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität der von uns gelieferten, von dritter Seite in Anspruch genommenen Waren, unverzüglich Mitteilung zu machen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlich sind. Die Rechte der § § 43 und 44 KO bleiben vorbehalten. Durch Saldozeichnung und Saldoanerkenntnis im Kontokorrentverkehr werden die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.

5.    Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit; Rücktritt des Käufers oder Schadenersatzforderungen wegen Verzugs sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen jeder Art, wie Strom‑ oder Rohstoffmangel, Mobilmachung oder sonstige in den Betrieb eingreifende behördliche Maßnahmen berechtigen uns, unsere Lieferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.

6.    Telefonische oder mündliche Vereinbarungen, insbesondere Preisangaben, gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden.

7.    Anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns anerkannt werden. Bei Abänderung einzelner unserer Bedingungen, die schriftlich erfolgen muss, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.

8.    Allgemeines
Unsere Ersatzteile sind mit „Eibe“ gezeichnet. Da wegen unseres großen Lieferprogrammes nicht alle Typen in Eibe aufgelegt werden können, liefern wir zur Ergänzung auch andere Markenfabrikate. Für alle Teile unseres Programmes einschließlich dieser Fremdfabrikate übernehmen wir die in der Kfz‑Industrie üblichen Gewährleistungen (3).

9.    Anzuwendendes Recht ‑ Gerichtstand ‑ Erfüllungsort
Das Vertragsverhältnis untersteht Deutschem Recht. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck‑ und Wechselprozesse gilt das Amtsgericht Wittlich als vereinbart, auch wenn nachträglich, gleich von welcher Seite korrespondiert oder neu, bestätigt wird, gilt Gerichtsstand Wittlich.